Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der FJB UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der FJB UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB, soweit nicht zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht (siehe § 17).
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsarten und Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Ingenieur-, Beratungs-, Planungs- und Analyseleistungen in den Bereichen Gebäudetechnik, Energieberatung, Anlagen- und Prozessoptimierung sowie ggf. Software-nahe technische Services ohne handwerkliche Ausführung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, Leistungsart (Dienstvertrag oder Werkvertrag), Ziele, Meilensteine, Dokumente/Deliverables und Vergütung ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung/Vertrag. Bei Prognosen (z. B. Einsparpotenziale) handelt es sich um modellbasierte Schätzungen; § 12 regelt die Haftung hierfür.
3. Angebote, Vertragsschluss, Angebotsbindung
3.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Gegenzeichnung des Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3 Angebotsbindung: 14 Kalendertage ab Angebotsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zutritte, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig, richtig und unentgeltlich bereit; er informiert unverzüglich über änderungsrelevante Umstände.
4.2 Verzögert oder erschwert mangelnde Mitwirkung die Leistungserbringung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach § 7 abgerechnet.
4.3 Gesetzliche Betreiber-/Sicherheits-/Compliance-Pflichten in Anlagen/Immobilien verbleiben beim Auftraggeber.
5. Leistungszeit, Leistungsverzögerung, Force Majeure
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich zugesagt.
5.2 Bei höherer Gewalt und vergleichbaren Ereignissen (z. B. Streik, Ausfall kritischer Netze/Versorgung, behördliche Anordnungen, Epidemien, Naturereignisse) ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit; Fristen verlängern sich entsprechend.
5.3 Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Leistungserschwernissen (insb. § 4) ist der Auftragnehmer zur Aussetzung der Arbeiten bis zur Beseitigung berechtigt.
6. Vergütung, Preise, Abschläge, Vorauszahlungen
6.1 Es gilt die im Angebot/Vertrag ausgewiesene Vergütung (Festpreis, Tagessatz, Stundensatz, Pauschalen, Preisliste). Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Abschlagszahlungen sind nach Leistungsfortschritt fällig; Vorauszahlungen können vereinbart werden und sind Voraussetzung für den Leistungsbeginn, wenn im Angebot ausgewiesen.
6.3 Preisänderungen sind zulässig bei schriftlich beauftragten Leistungsänderungen (Change Requests) nach § 7.
7. Leistungsänderungen, Mehraufwand, Change Requests
7.1 Änderungswünsche des Auftraggebers oder notwendige Anpassungen (z. B. neue Datenlage, zusätzliche Untersuchungen, Drittgutachten) werden vor Umsetzung schriftlich bestätigt.
7.2 Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart:
– Ingenieur: 150 €/h, Technik: 95 €/h, Hilfskraft/Schreib: 60 €/h;
– Reisekosten: PKW 0,85 €/km; Bahn/Flug/Taxi/Miete: nach Beleg;
– Auslagen (Fotos/Kopien/Lizenzen/Labore): nach Preisliste oder Beleg;
7.3 Der Auftragnehmer darf zur ordnungsgemäßen Durchführung notwendige Nebenleistungen ohne Einzelzustimmung ausführen (z. B. Anforderung fehlender Unterlagen, Standard-Messungen) bis zu 10 % der Auftragssumme bzw. 500 € je Einzelfall; darüber hinaus nur nach Freigabe.
8. Subunternehmer, weitere Sachverständige
8.1 Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer/Hilfskräfte einsetzen und bleibt für deren Auswahl und Leistung verantwortlich.
8.2 Einschaltung externer Sachverständiger/Labore erfolgt nach Abstimmung; Kosten trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot vorgesehen oder durch Change Request freigegeben.
9. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrechte, Verzug
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Bei Zahlungsverzug B2B: Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 II BGB) sowie € 40 Verzugspauschale; weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
9.3 Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen (Zurückbehaltungsrecht) und getroffene Termine aufzuheben.
10. Abnahme (Werkleistungen), Mängel, Gewährleistung
10.1 Bei Werkleistungen erfolgt eine Abnahme; Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
10.2 Abnahmefiktion: Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt, gilt die Leistung als abgenommen.
10.3 Bei Mängeln besteht vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
10.4 Verjährung von Mängelansprüchen B2B: 12 Monate ab Abnahme/Übergabe (ausgenommen Vorsatz, Arglist, Personenschäden, Produkthaftung).
11. Nutzungsrechte, Rechtevorbehalt, Schutzrechte Dritter
11.1 Unterlagen, Berechnungen, Modelle, Pläne, Zeichnungen, Berichte, Software-Artefakte und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergabe/Veröffentlichung/Weiterverwendung außerhalb des Projektzwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.
11.3 Rechtevorbehalt: Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
11.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte/Unterlagen frei von Rechten Dritter sind; er stellt den Auftragnehmer insoweit frei.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Haftungsdeckel: Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
12.4 Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen; unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach ProdHaftG und bei Übernahme einer Garantie.
12.5 Prognosen/Einsparberechnungen: Es handelt sich um modellbasierte Annahmen auf Basis der gelieferten Daten und typischer Randbedingungen. Eine Erfolgsgarantie wird nicht geschuldet; Abweichungen begründen allein keinen Mangel oder Schadensersatzanspruch.
13. Vertraulichkeit, Referenzen
13.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen aus dem Vertragsverhältnis.
13.2 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz (Name/Logo, Projektkurzbeschreibung) nennen, sofern der Auftraggeber dem vorher schriftlich zustimmt.
14. Vor-Ort-Tätigkeiten, Sicherheit, Zugriff
14.1 Bei Arbeiten in Räumen/Anlagen des Auftraggebers gelten dessen Sicherheits-, Arbeits- und Zugangsregeln; notwendige Unterweisungen/PSA stellt der Auftraggeber.
14.2 Erforderliche Betriebs-/Stillstands-/Messfenster koordiniert der Auftraggeber rechtzeitig.
15. Datenschutz
15.1 Der Auftragnehmer informiert gemäß Art. 13/14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzhinweise auf der Website oder als Dokument). Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich.
15.2 Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
16. Vertragsdauer, Kündigung
16.1 Der Vertrag endet mit Leistungserbringung/Abnahme.
16.2 Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht abweichend vereinbart.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. nachhaltige Mitwirkungsverletzung, Zahlungsverzug trotz Fristsetzung).
17. Verbraucher-Hinweis (nur falls Auftraggeber Verbraucher)
17.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatz kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss bereitgestellt.
17.2 Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann bei Widerruf Wertersatz geschuldet sein; bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.4 Gerichtsstand für Kaufleute etc. ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (zzt. 74385 Pleidelsheim). Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
der FJB UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der FJB UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB, soweit nicht zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht (siehe § 17).
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsarten und Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Ingenieur-, Beratungs-, Planungs- und Analyseleistungen in den Bereichen Gebäudetechnik, Energieberatung, Anlagen- und Prozessoptimierung sowie ggf. Software-nahe technische Services ohne handwerkliche Ausführung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, Leistungsart (Dienstvertrag oder Werkvertrag), Ziele, Meilensteine, Dokumente/Deliverables und Vergütung ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung/Vertrag. Bei Prognosen (z. B. Einsparpotenziale) handelt es sich um modellbasierte Schätzungen; § 12 regelt die Haftung hierfür.
3. Angebote, Vertragsschluss, Angebotsbindung
3.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Gegenzeichnung des Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3 Angebotsbindung: 14 Kalendertage ab Angebotsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zutritte, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig, richtig und unentgeltlich bereit; er informiert unverzüglich über änderungsrelevante Umstände.
4.2 Verzögert oder erschwert mangelnde Mitwirkung die Leistungserbringung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach § 7 abgerechnet.
4.3 Gesetzliche Betreiber-/Sicherheits-/Compliance-Pflichten in Anlagen/Immobilien verbleiben beim Auftraggeber.
5. Leistungszeit, Leistungsverzögerung, Force Majeure
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich zugesagt.
5.2 Bei höherer Gewalt und vergleichbaren Ereignissen (z. B. Streik, Ausfall kritischer Netze/Versorgung, behördliche Anordnungen, Epidemien, Naturereignisse) ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit; Fristen verlängern sich entsprechend.
5.3 Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Leistungserschwernissen (insb. § 4) ist der Auftragnehmer zur Aussetzung der Arbeiten bis zur Beseitigung berechtigt.
6. Vergütung, Preise, Abschläge, Vorauszahlungen
6.1 Es gilt die im Angebot/Vertrag ausgewiesene Vergütung (Festpreis, Tagessatz, Stundensatz, Pauschalen, Preisliste). Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Abschlagszahlungen sind nach Leistungsfortschritt fällig; Vorauszahlungen können vereinbart werden und sind Voraussetzung für den Leistungsbeginn, wenn im Angebot ausgewiesen.
6.3 Preisänderungen sind zulässig bei schriftlich beauftragten Leistungsänderungen (Change Requests) nach § 7.
7. Leistungsänderungen, Mehraufwand, Change Requests
7.1 Änderungswünsche des Auftraggebers oder notwendige Anpassungen (z. B. neue Datenlage, zusätzliche Untersuchungen, Drittgutachten) werden vor Umsetzung schriftlich bestätigt.
7.2 Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart:
– Ingenieur: 150 €/h, Technik: 95 €/h, Hilfskraft/Schreib: 60 €/h;
– Reisekosten: PKW 0,85 €/km; Bahn/Flug/Taxi/Miete: nach Beleg;
– Auslagen (Fotos/Kopien/Lizenzen/Labore): nach Preisliste oder Beleg;
7.3 Der Auftragnehmer darf zur ordnungsgemäßen Durchführung notwendige Nebenleistungen ohne Einzelzustimmung ausführen (z. B. Anforderung fehlender Unterlagen, Standard-Messungen) bis zu 10 % der Auftragssumme bzw. 500 € je Einzelfall; darüber hinaus nur nach Freigabe.
8. Subunternehmer, weitere Sachverständige
8.1 Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer/Hilfskräfte einsetzen und bleibt für deren Auswahl und Leistung verantwortlich.
8.2 Einschaltung externer Sachverständiger/Labore erfolgt nach Abstimmung; Kosten trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot vorgesehen oder durch Change Request freigegeben.
9. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrechte, Verzug
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Bei Zahlungsverzug B2B: Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 II BGB) sowie € 40 Verzugspauschale; weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
9.3 Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen (Zurückbehaltungsrecht) und getroffene Termine aufzuheben.
10. Abnahme (Werkleistungen), Mängel, Gewährleistung
10.1 Bei Werkleistungen erfolgt eine Abnahme; Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
10.2 Abnahmefiktion: Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt, gilt die Leistung als abgenommen.
10.3 Bei Mängeln besteht vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
10.4 Verjährung von Mängelansprüchen B2B: 12 Monate ab Abnahme/Übergabe (ausgenommen Vorsatz, Arglist, Personenschäden, Produkthaftung).
11. Nutzungsrechte, Rechtevorbehalt, Schutzrechte Dritter
11.1 Unterlagen, Berechnungen, Modelle, Pläne, Zeichnungen, Berichte, Software-Artefakte und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergabe/Veröffentlichung/Weiterverwendung außerhalb des Projektzwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.
11.3 Rechtevorbehalt: Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
11.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte/Unterlagen frei von Rechten Dritter sind; er stellt den Auftragnehmer insoweit frei.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Haftungsdeckel: Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
12.4 Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen; unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach ProdHaftG und bei Übernahme einer Garantie.
12.5 Prognosen/Einsparberechnungen: Es handelt sich um modellbasierte Annahmen auf Basis der gelieferten Daten und typischer Randbedingungen. Eine Erfolgsgarantie wird nicht geschuldet; Abweichungen begründen allein keinen Mangel oder Schadensersatzanspruch.
13. Vertraulichkeit, Referenzen
13.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen aus dem Vertragsverhältnis.
13.2 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz (Name/Logo, Projektkurzbeschreibung) nennen, sofern der Auftraggeber dem vorher schriftlich zustimmt.
14. Vor-Ort-Tätigkeiten, Sicherheit, Zugriff
14.1 Bei Arbeiten in Räumen/Anlagen des Auftraggebers gelten dessen Sicherheits-, Arbeits- und Zugangsregeln; notwendige Unterweisungen/PSA stellt der Auftraggeber.
14.2 Erforderliche Betriebs-/Stillstands-/Messfenster koordiniert der Auftraggeber rechtzeitig.
15. Datenschutz
15.1 Der Auftragnehmer informiert gemäß Art. 13/14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzhinweise auf der Website oder als Dokument). Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich.
15.2 Soweit der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
16. Vertragsdauer, Kündigung
16.1 Der Vertrag endet mit Leistungserbringung/Abnahme.
16.2 Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht abweichend vereinbart.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. nachhaltige Mitwirkungsverletzung, Zahlungsverzug trotz Fristsetzung).
17. Verbraucher-Hinweis (nur falls Auftraggeber Verbraucher)
17.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatz kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss bereitgestellt.
17.2 Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann bei Widerruf Wertersatz geschuldet sein; bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.4 Gerichtsstand für Kaufleute etc. ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (zzt. 74385 Pleidelsheim). Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.